Gemeinschafts-investitionen
Wir erkennen die Rolle des Unternehmens als Unternehmensbürger an, und Konzernunternehmen werden aufgefordert, Investitionen und gemeinnützige Projekte für die lokale Gemeinschaft zu unterstützen.
Unsere Überzeugung
„Gemeinschaftsinvestitionen“ sind freiwillige Aktivitäten, die über unsere kommerziellen und Kerngeschäftstätigkeiten sowie unsere rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen und zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit der Länder und Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, beitragen.
Diese Investitionen gehen eine Vielzahl von Problemen und Ursachen in den Gemeinschaften an, in denen wir tätig sind, wobei häufig Wohltätigkeitsorganisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und die „Zivilgesellschaft“ einbezogen werden. Diese Investitionen umfassen Ausgaben für Gemeinschaftsprojekte oder Spenden für wohltätige Zwecke, Sachspenden und Freiwilligentätigkeit der Mitarbeiter.
Konzernunternehmen sollten keine Gemeinschafts-investitionen tätigen, ohne zuvor den im Rahmenwerk des Konzerns zu Gemeinschafts-investitionen beschriebenen Due-Diligence- und Governance-Ansatz anzuwenden.
Unterstützung lokaler Gemeinschaften
Als international tätiges Unternehmen spielt BAT in vielen Ländern eine wichtige Rolle, und Konzernunternehmen haben enge Beziehungen zu den Gemeinschaften aufgebaut, in denen sie tätig sind. Wir verfolgen einen langjährigen Ansatz, um diese Gemeinschaften durch unsere Gemeinschaftsinvestitionen zu unterstützen und ihnen etwas zurückzugeben.
Das Rahmenwerk des Konzerns zu Gemeinschaftsinvestitionen legt fest, wie Konzernunternehmen Gemeinschaftsinvestitionen im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung entwickeln, umsetzen und überwachen müssen.
Vollständige Aufzeichnung unseres Beitrags
Jede Gemeinschaftsinvestition eines Konzernunternehmens muss vollständig in den Büchern des Unternehmens erfasst und bei Bedarf vom Unternehmen oder dem Empfänger öffentlich aufgezeichnet werden.
Konzernunternehmen müssen sicherstellen, dass Gemeinschafts-investitionen, die sie im Rahmen der ESG-Berichterstattung melden, mit denjenigen übereinstimmen, die sie für finanzielle und gesetzliche Meldezwecke über die Finanzabteilung melden.
Regierungsbeamte, staatseigene Unternehmen und gleichwertige öffentliche Einrichtungen
Zusätzliche Sorgfaltspflichten und Schritte zur Risikominderung sind erforderlich, wenn Beiträge an eine staatliche Organisation, ein staatseigenes Unternehmen oder eine gleichwertige öffentliche Stelle geleistet werden sollen (auch als Reaktion auf eine Anfrage der Regierung, Finanzmittel zur Unterstützung von Katastrophenhilfebemühungen bereitzustellen), wobei der im Rahmenwerk des Konzerns zu Gemeinschaftsinvestitionen und im unterstützenden Anhang beschriebene Ansatz von Due Diligence und Governance anzuwenden ist.
Konzernunternehmen müssen dafür sorgen, dass eine solche staatliche Organisation, ein staatseigenes Unternehmen oder eine gleichwertige Einrichtung echt ist und dass der Beitrag zur Gemeinschaftsinvestition der Allgemeinheit und nicht den öffentlichen Bediensteten und ihren Familien zugutekommt.
Wir dürfen keinen Beitrag zur Wohltätigkeitsorganisation eines Amtsträgers leisten, weder auf dessen Anfrage noch mit dessen Zustimmung oder Duldung im Austausch für offizielle Maßnahmen, als Ergebnis offizieller Maßnahmen oder als eine Möglichkeit, den Amtsträger unangemessen zu beeinflussen, um ein Konzernunternehmen zu begünstigen.
Beiträge an eine Wohltätigkeitsorganisation eines Amtsträgers oder eine Wohltätigkeitsorganisation eines Dritten, wie z. B. eines Familienmitglieds, eines Freundes oder eines Mitarbeiters eines Amtsträgers, im Austausch für offizielle Maßnahmen, als Ergebnis offizieller Maßnahmen oder als eine Möglichkeit, den Amtsträger zum Vorteil eines Konzernunternehmens unangemessen zu beeinflussen, sind verboten.
Gemeinschaftsinvestitionen dürfen niemals als indirektes Mittel zur Leistung politischer Beiträge eingesetzt werden.
Überprüfung von Ruf und Status
Konzernunternehmen sollten keine Gemeinschaftsinvestitionen tätigen, ohne zuvor den im Rahmenwerk des Konzerns zu Gemeinschaftsinvestitionen und im unterstützenden Anhang beschriebenen Ansatz von Due Diligence und Governance anzuwenden, um den Ruf und den Status des Empfängers zu überprüfen.
Von den Konzernunternehmen wird erwartet, dass sie sich vor der Leistung eines Beitrags davon überzeugen, dass der Empfänger in gutem Glauben und mit Nachhaltigkeitszielen handelt, sodass der Beitrag nicht für unangemessene Zwecke verwendet wird.
In Ländern, in denen gemeinnützige Organisationen und/oder NGOs registriert werden müssen, sollten Konzernunternehmen deren Registrierungsstatus überprüfen, bevor sie einen Beitrag leisten.
An wen Sie sich wenden können
- An Ihren direkten Vorgesetzten
- An das Senior Management
- An Ihren lokalen LEX-Ansprechpartner
- Compliance-Leiter: sobc@bat.com