Speak Up-Gruppenrichtlinie
Es kann Mut erfordern, über Fehlverhalten zu sprechen. Diese Speak Up-Richtlinie soll Sie bei dieser Angelegenheit unterstützen und Ihnen Vertrauen und Zuversicht in Bezug auf unseren Umgang mit Ihren Bedenken geben.
Wir ermutigen Sie, sich zu Wort zu melden
Jeder, der für den oder mit dem Konzern arbeitet und über tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten am Arbeitsplatz besorgt ist (sei es vergangenes, derzeitiges oder wahrscheinlich in der Zukunft auftretendes Fehlverhalten), sollte sich zu Wort melden.
Dazu gehören Mitarbeiter, Auftragnehmer, Zeitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten und deren Mitarbeiter.

Speak
Listen
Act
Beispiele für Fehlverhalten
Beispiele für Fehlverhalten sind:
- kriminelle Handlungen, einschließlich Diebstahl, Betrug, Bestechung und Korruption
- Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit einer Person oder Schädigung der Umwelt
- Mobbing, Belästigung (einschließlich sexueller Belästigung) und Diskriminierung am Arbeitsplatz, moderne Sklaverei oder andere Menschenrechtsverletzungen
- Missbrauch in der Buchhaltung oder Fälschung von Dokumenten
- sonstige Verstöße gegen die SoBC oder andere globale Richtlinien, Prinzipien oder Standards des Konzerns
- Nichteinhaltung einer gesetzlichen Verpflichtung durch Handlung oder Unterlassung
- Fehlurteil
- Verschleierung eines Fehlverhaltens
Situationen, in denen Sie mit Ihrer persönlichen Beschäftigung oder Ihrem beruflichen Fortschritt unzufrieden sind, stellen keine Verstöße dar. Für solche Fälle gibt es Beschwerdeverfahren und Informationen dazu, wie eine Beschwerde gemeldet werden kann, sind in der Personalabteilung verfügbar.
Wenn Sie ein direkter Vorgesetzter sind, haben Sie die zusätzliche Pflicht, alle Bedenken vorzubringen, die Ihnen zur Kenntnis gebracht werden. Gegen diejenigen, die solche Bedenken ignorieren oder jemanden davon abhalten, sich zu äußern, können Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden.
Mit wem Sie sprechen können
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Bedenken zu äußern, und Sie können diejenige nutzen, mit der Sie sich am wohlsten fühlen:
- bei einem ernannten Verantwortlichen
- bei einem Personalvertreter oder einem LEX-Verantwortlichen
- bei Ihrem direkten Vorgesetzten
- über unsere vertraulichen, unabhängig verwalteten externen Speak Up-Kanäle (www.bat.com/speakup ), die unabhängig vom Management betrieben werden , Ihnen die Möglichkeit bieten, Bedenken online oder via telefonisch zu äußern (wenn Sie wünschen auch anonym)
Vier leitende Angestellte des Konzerns dienen als unsere globalen Designated Officers des Konzerns. Jeder kann ihnen gegenüber Bedenken direkt vorbringen.
Es handelt sich dabei um:
-
AGC Business Integrity & Compliance:
Tamara Gitto -
Company Secretary British American Tobacco plc:
Caroline Ferland - Group Head of Internal Audit: Graeme Munro
-
Group Head of Reward:
Jon Evans
Kontaktieren Sie sie gerne per E-Mail (gdo@bat.com), telefonisch (+44 (0)207 845 1000) oder postalisch an British American Tobacco plc, Globe House, 4 Temple Place, London WC2R 2PG.
Untersuchungen und Vertraulichkeit
Unabhängig davon, wie Sie sich zu Wort melden, wird Ihre Identität vertraulich behandelt, da wir Ihre Bedenken fair und objektiv untersuchen.
Gegebenenfalls ergreift BAT Maßnahmen, die Disziplinarmaßnahmen gegen Personen umfassen können, die nachweislich gegen die SoBC verstoßen haben.
Soweit praktikabel und angemessen, erhalten Sie auch Feedback zum Ergebnis der Untersuchung, wenn wir Sie kontaktieren können.
Weitere Informationen darüber, wie wir Ihre Bedenken weiterleiten und untersuchen, finden Sie im SoBC-Sicherungsverfahren des Konzerns.
Ernannte lokale Verantwortliche und SoBC-Sicherungsverfahren
Wir haben ernannte Verantwortliche, an die Bedenken gerichtet werden können und die auf der ganzen Welt vor Ort zu finden sind.
Diese Richtlinie wird durch das SoBC-Sicherungsverfahren des Konzerns ergänzt, das detaillierter darlegt, wie Bedenken oder Vorwürfe bei Verstößen gegen die SoBC ausgeweitet und untersucht werden.
Schutz für diejenigen, die sich zu Wort melden
Ihnen drohen keinerlei Vergeltungsmaßnahmen (weder direkt noch indirekt), wenn Sie tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, selbst wenn Sie sich irren.
Wir dulden keine Belästigung und kein Schikanieren von Personen, die Bedenken äußern, oder von Personen, die sie dabei unterstützen. Ein solches Verhalten stellt selbst einen Verstoß gegen die SoBC dar und wird als schwerwiegende Disziplinarangelegenheit behandelt.
An wen Sie sich wenden können
- An Ihren direkten Vorgesetzten
- An das Senior Management
- An Ihren lokalen LEX-Ansprechpartner
- Compliance-Leiter: sobc@bat.com